Wann ist ein Fahrrad ein Fahrrad? |
Endlich reagiert die Politik und
schafft mal weiter Fakten. Zwar noch nicht 100 % und auch nicht 100 prozentig
zufriedenstellend (zumindest für mich), aber es kommt viel Licht ins Dunkel!
Was mich noch stört ist diese blöde Reflektorenpflicht am Pedal, meine Socken
blenden doch so schon die meisten Autofahrer. Jedenfalls brauchen wir am Tage
bald kein Licht samt Tonnen an Batterien mit rumschleppen.
Faszinierend ist aber, dass nun
ganz klar geregelt wird, was überhaupt ein Fahrrad ist. Diese Definition gab es
bisher im Deutschen Rechtsstaat nicht in der StVZO!
Ein Fahrrad ist ein
Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft
auf ihnen befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln
angetrieben wird.
Allerdings brauche ich hier nicht
viel mehr schreiben, denn Malte hat einen genialen Artikel dazu verfasst.
Wenn wir schon bei der StVZO sind
kurz zur StvO: Derzeit kursiert auf vielen Plattformen ein Bild mit 3
Verkehrsteilnehmern im Vordergrund. 2 davon verhalten sich nicht regelkonform, ausgehend
von einem normalen Standstreifen mit durchgezogener Linie in Deutschland. (Ich
bezweifele allerdings, dass dieses Bild in Deutschland aufgenommen wurde). Schade,
dass es ausgerechnet die Radfahrer sind.
Es gibt bessere Bilder zu diesem Thema, Kernbotschaft aber erfüllt. |
Auch wenn die Kernbotschaft des Bildes klar ist, sieht ist nicht wirklich richtig!
Allerdings kann es gar nicht oft genug
wiederholt werden: Auf der Landstraße gilt die Rechtsempfehlung 2 Meter als Abstand
und ab 90 km/h sind die 2 Meter Pflicht!
Dazu gibt es einen schönen
Artikel auf der www.anwaltauskunft.de -Seite mit weiteren Information für alle
Verkehrsteilnehmer.
Vor etwas längerer Zeit haben wir auch schon etwas zum Thema
Abstand gepostet. Gut finde ich noch immer das verlinkte ADAC-Dokument.
Aber egal wie,
fair miteinander und mit gesundem
Menschenverstand
würden wir uns alle viel Nerven sparen.
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