Montag, 26. Oktober 2015

Abstand halten - aber richtig



Was viele Autofahrer nicht verstehen wollen,
 ist die Abstandregel zu uns Radfahrern.


In Tasmanien hat man dazu einen kleinen schönen Spot gedreht. Aber den Linksverkehr bitte nicht nachmachen.

Distance makes the difference





Nun aber Achtung liebe Autofahrer, wenn ihr schneller als 90 km/h fahrt dann ist der Mindestabstand 2 Meter. Sitzt ein Kind auf dem Rad (egal ob als Fahrer oder Sozius) oder geht es gerade leicht Berg auf, dann sind ebenfalls 2 Meter Abstand einzuhalten. 

KFZ-Fahrer müssen 1,5 Meter Abstand einhalten und der Radfahrer muss nicht ganz am Rand fahren. Bild - ADFC



Sehr wichtig ist auch mal wieder die genaue Begrifflichkeit. Denn wenn ein Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrsteifen fährt, kann er von einem Auto rein rechtlich nicht überholt werden. Auch wenn der Radweg direkt an einer Fahrbahn entlang führt. Denn der Fachbegriff ist hier – der Pkw ist „vorbeigefahren“. Dies bedeutet der Pkw-Führer muss in diesem Moment keine 1,5 Meter Abstand halten.

Wenn kein Platz ist, darf eben nicht überholt werden!!!



Anders ist es auf einem „Rad-Angebotsstreifen“ oder „Schutzstreifen“, dieser ist Teil der Fahrbahn und die Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden denn der Pkw „überholt“!


Kommen wir zu dem berühmten

„ABER“


Aber auch wir Radfahrer müssen einiges beachten. Wenn wir ein Fahrzeug überholen sind ebenfalls 1,5 Meter Abstand zu halten. Dies gilt auch für parkende Fahrzeuge. Kann der Abstand nicht eingehalten werden ist die Geschwindigkeit entsprechend zu drosseln. 

Auch Radfahrer müssen Abstand halten. Skizze Quelle ADFC



Als Abstand zu Gehwegen oder Bordsteinen müssen wir 75-80 cm Abstand halten, dürfen aber maximal bei Dunkelheit und Nässe 1 Meter vom Fahrbahnrand entfernt fahren. 


Schon fast amüsiert sehe ich die Tatsache, dass es in Deutschland kaum Radwege gibt, auf denen ich eigentlich einen Radfahrer überholen darf wenn ich alle vorgeschriebenen Abstände einhalte. Aber selbst in Baufibeln werden die gesetzlichen Mindestabstände nicht in der Verkehrsplanung berücksichtigt.  Gleiches gilt auch für „Zweirichtungsfahrwege“ und von gemeinsamen Fuß/Rad – Wegen wollen wir erst gar nicht reden. 

Eine kleine Tafel mit den wichtigsten Verkehrszeichen kann man z.B. auf Amazon für 5,- € erwerben.



Noch so ein Unding ist das Rechtsüberholen. Wir als Radfahrer (Mofas auch) dürfen dies sogar nach §5 Abs. 8. Allerdings ist dies eine sehr gefährliche Sache, denn die wenigsten Autofahrer wissen dies. Dazu kommt noch, im „toten Winkel“ sind wir einfach unsichtbar! Und ein „er hätte mich doch sehen müssen und ich war doch im Recht“ bringt unter einem großen Lkw-Reifen liegend recht wenig! 


Hier mal ein Erklärungsfilm zum Thema „Toter Winkel“





Laut einer Studie in der Stadt Münster passieren 60 % aller Radunfälle beim Abbiegen, Kreuzen oder Einbiegen in Fahrbahnen! Insgesamt waren bei dieser Studie in 51 % der Unfälle die Kfz-Lenker Unfallverursacher, in 46 % der Unfälle der Radfahrer selbst und nur in 3 % der Fußgänger. 


Wer noch etwas mehr zu den oben genannten Themen wissen möchte sollte mal in folgende Links/Pdf`s reinklicken. 

Sehr sehr ausführlich zum Thema Seitenabstand vom ADFC - KLICK 

Bissel Statistik zu Rad-Unfällen - KLICK

Link zu der Verkehrszeichen-Tafel - KLICK 

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