Was viele Autofahrer
nicht verstehen wollen,
ist die Abstandregel zu uns Radfahrern.
In Tasmanien hat man
dazu einen kleinen schönen Spot gedreht. Aber den Linksverkehr bitte nicht nachmachen.
Distance
makes the difference
Nun aber Achtung
liebe Autofahrer, wenn ihr schneller als 90 km/h fahrt dann ist der
Mindestabstand 2 Meter. Sitzt ein Kind auf dem Rad (egal ob als Fahrer oder Sozius)
oder geht es gerade leicht Berg auf, dann sind ebenfalls 2 Meter Abstand
einzuhalten.
KFZ-Fahrer müssen 1,5 Meter Abstand einhalten und der Radfahrer muss nicht ganz am Rand fahren. Bild - ADFC |
Sehr wichtig ist auch
mal wieder die genaue Begrifflichkeit. Denn wenn ein Radfahrer auf einem Radweg
oder Radfahrsteifen fährt, kann er von einem Auto rein rechtlich nicht überholt
werden. Auch wenn der Radweg direkt an einer Fahrbahn entlang führt. Denn der
Fachbegriff ist hier – der Pkw ist „vorbeigefahren“. Dies bedeutet der Pkw-Führer
muss in diesem Moment keine 1,5 Meter Abstand halten.
Wenn kein Platz ist, darf eben nicht überholt werden!!! |
Anders ist es auf
einem „Rad-Angebotsstreifen“ oder „Schutzstreifen“, dieser ist Teil der
Fahrbahn und die Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden denn der Pkw
„überholt“!
Kommen wir zu dem
berühmten
„ABER“
Aber auch wir
Radfahrer müssen einiges beachten. Wenn wir ein Fahrzeug überholen sind
ebenfalls 1,5 Meter Abstand zu halten. Dies gilt auch für parkende Fahrzeuge. Kann
der Abstand nicht eingehalten werden ist die Geschwindigkeit entsprechend zu
drosseln.
Auch Radfahrer müssen Abstand halten. Skizze Quelle ADFC |
Als Abstand zu
Gehwegen oder Bordsteinen müssen wir 75-80 cm Abstand halten, dürfen aber maximal
bei Dunkelheit und Nässe 1 Meter vom Fahrbahnrand entfernt fahren.
Schon fast amüsiert
sehe ich die Tatsache, dass es in Deutschland kaum Radwege gibt, auf denen ich
eigentlich einen Radfahrer überholen darf wenn ich alle vorgeschriebenen
Abstände einhalte. Aber selbst in Baufibeln werden die gesetzlichen Mindestabstände
nicht in der Verkehrsplanung berücksichtigt.
Gleiches gilt auch für „Zweirichtungsfahrwege“ und von gemeinsamen
Fuß/Rad – Wegen wollen wir erst gar nicht reden.
Eine kleine Tafel mit den wichtigsten Verkehrszeichen kann man z.B. auf Amazon für 5,- € erwerben. |
Noch so ein Unding
ist das Rechtsüberholen. Wir als Radfahrer (Mofas auch) dürfen dies sogar nach §5
Abs. 8. Allerdings ist dies eine sehr gefährliche Sache, denn die wenigsten
Autofahrer wissen dies. Dazu kommt noch, im „toten Winkel“ sind wir einfach
unsichtbar! Und ein „er hätte mich doch sehen müssen und ich war doch im Recht“
bringt unter einem großen Lkw-Reifen liegend recht wenig!
Hier mal ein
Erklärungsfilm zum Thema „Toter Winkel“
Laut einer Studie in
der Stadt Münster passieren 60 % aller Radunfälle beim Abbiegen, Kreuzen oder
Einbiegen in Fahrbahnen! Insgesamt waren bei dieser Studie in 51 % der Unfälle
die Kfz-Lenker Unfallverursacher, in 46 % der Unfälle der Radfahrer selbst und
nur in 3 % der Fußgänger.
Wer noch etwas mehr
zu den oben genannten Themen wissen möchte sollte mal in folgende Links/Pdf`s
reinklicken.
Sehr sehr ausführlich zum Thema Seitenabstand vom ADFC - KLICK
Bissel Statistik zu Rad-Unfällen - KLICK
Link zu der Verkehrszeichen-Tafel - KLICK
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